Allerdings gibt es hinsichtlich der Cybersicherheit eine Erleichterung in der neuen Maschinenverordnung (MVO): Wenn bereits eine Zertifizierung oder eine Konformitätserklärung gemäß dem European Cybersecurity Act 2019/881 vorliegt, gelten die Anforderungen der MVO in Bezug auf Cybersicherheit als erfüllt. In diesem Fall wird angenommen, dass den spezifischen Anforderungen, die in den Abschnitten 1.1.9 und 1.2.1 der MVO festgelegt sind, entsprochen wird. Dies erleichtert es den Unternehmen, den regulatorischen Anforderungen nachzukommen, ohne zusätzliche Zertifizierungsverfahren durchlaufen zu müssen.
Experten raten dazu, die MVO regelmäßig zu prüfen
Die MVO schärft die Sicherheitsanforderungen für bestimmte Maschinenkategorien, die im Anhang I Teil B aufgeführt und in sechs Risikokategorien eingeteilt sind. Maschinen, die aufgrund ihres hohen Risikopotenzials in diese Kategorien fallen, müssen einer strengeren Konformitätsbewertung unterzogen werden, die nicht intern durchführbar ist, sondern von einer notifizierten Stelle vorgenommen werden muss, um die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards sicherzustellen.
Insbesondere Systeme, die Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen für kritische Sicherheitsfunktionen nutzen und sich selbstständig weiterentwickeln, fallen unter diese Anforderung. Andere Beispiele für Maschinen, die eine externe Bewertung benötigen, sind abnehmbare Gelenkwellen mit Schutzeinrichtungen, Fahrzeugwartungslifte sowie Befestigungs- und Montagegeräte, die mit Magazinen für Schrauben oder Nägel ausgerüstet sind.
Experten des TÜV SÜD empfehlen, den Anhang der MVO regelmäßig zu überprüfen, da die Liste der Maschinen, die eine Bewertung durch eine notifizierte Stelle benötigen, kontinuierlich aktualisiert wird. Obwohl die MVO viele Gemeinsamkeiten mit der bisherigen Maschinenrichtlinie aufweist, stellen die neuen Vorschriften zur Cybersicherheit und der Einsatz von KI bedeutende Neuerungen dar.
Für Unternehmensentscheider ist es daher ratsam, sich frühzeitig auf diese Änderungen einzustellen. Häufig ist eine Neubewertung vorhandener Maschinen notwendig, sei es aufgrund von Softwareänderungen oder der Integration neuer KI-Systeme. Ein proaktives Vorgehen kann helfen, Sicherheits- und Haftungsrisiken im Falle eines Schadens zu minimieren.