Energieanlagen sind so zu betreiben, dass ihre technische Sicherheit und Zuverlässigkeit gewährleistet ist. Technisch gesprochen ist dies die sicherheitsgerichtete Gestaltung, die Gewährleistung der bestimmungsgemäßen Funktion und der technischen Betriebssicherheit über die gesamte Nutzungsdauer der Energieanlagen. Im Gasfach gehören zu den Energieanlagen Einrichtungen zur Erzeugung, Speicherung, Transport und Verteilung oder Abgabe von Gas bis einschließlich der letzten Absperreinrichtungen vor den Gasverbrauchsanlagen. Dies gilt für alle Brenngase nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260, also für Erdgase, wasserstoffhaltige methanreiche Gase und auch für Wasserstoff [1]. In diesem Fachbericht wird die Gewährleistung der technischen Sicherheit und Zuverlässigkeit von Wasserstoffnetzen durch die Anwendung von Regelwerken diskutiert.