Die Rohrwerk Maxhütte GmbH mit Sitz in Sulzbach-Rosenberg hat ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Die Kernkompetenz des Unternehmens liegt in der Herstellung und Anarbeitung nahtloser Rohre sowohl im Wege der Kaltrohr- als auch der Warmrohrfertigung. Aktuell werden rund 450 Mitarbeiter bei einem Umsatzvolumen von knapp 100 Mio. Euro beschäftigt. Vom Produktionsstandort Sulzbach-Rosenberg beliefert die Rohrwerk Maxhütte internationale Kunden aus den Marktsegmenten Automobil, Industrie und Energie.
Die Maxhütte gehörte bis Ende Mai 2021 zur Max Aicher Gruppe und wurde durch Privatinvestoren übernommen. Im Zuge der mit dem Verkauf des Unternehmens verfolgten Verselbstständigung kam es aufgrund der aktuellen Rohstoffverknappung zu Preisverschiebungen und Beschaffungsproblemen, welche in eine drohende Zahlungsunfähigkeit führten. Die Geschäftsführung hat sich daher von der im Sanierungsbereich renommierten Kanzlei GRUB BRUGGER unter Führung des Münchener Standortes über die bestehenden Sanierungsmöglichkeiten beraten lassen und sich für die Beantragung eines Eigenverwaltungsverfahrens entschieden.
Damit hat das Unternehmen nun drei Monate die Möglichkeit, die Löhne über das sogenannte Insolvenzgeld zu finanzieren, notwendige Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen und so die für die Sanierung notwendige Liquidität zu generieren. Für die Umsetzung und Steuerung des Verfahrens wurde der erfahrene Sanierungsspezialist Rechtsanwalt Jochen Sedlitz von der Kanzlei GRUB BRUGGER zum Generalbevollmächtigten bestellt.
Geschäftsführer Dr. Thomas Forster und der Generalbevollmächtigte Jochen Sedlitz: „Der Geschäftsbetrieb soll uneingeschränkt fortgeführt werden. Die Geschäftsleitung hat bereits einen Plan erarbeitet, wie das Unternehmen saniert und langfristig nachhaltig wettbewerbsfähig ausgerichtet werden kann. Die Möglichkeiten eines Eigenverwaltungsverfahrens bieten hierfür den besten Rahmen, um diesen Plan nun umzusetzen und das Verfahren schnellstmöglich wieder zu verlassen.“ Dabei wird das Unternehmen alle Optionen prüfen und verfolgen, wozu auch die Suche nach neuen Investoren gehört. „Der jetzige Schritt ist mitnichten ein Grund, die Köpfe hängen zu lassen. Ganz im Gegenteil, es ist der Anfang der Lösung für eine nachhaltige Zukunft der Maxhütte“, so Sedlitz.
Das zuständige Insolvenzgericht bestellte den Amberger Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz von der Kanzlei SRI Schwartz Rechtsanwälte Insolvenzverwalter zum vorläufigen Sachwalter. Der (vorläufige) Sachwalter hat in einem Eigenverwaltungsverfahren die Überwachungsfunktion dahingehend, dass die geplante Sanierung keine Nachteile für die Gläubiger bietet.