Der Fernleitungsnetzbetreiber OGE hat die Unterlagen der H2-ready Leitung zwischen Heiden und Dorsten (HeiDo) zur Prüfung eingereicht. Die Bezirksregierung Münster entscheidet nun über das Planfeststellungsverfahren. Langfristig plane die OGE auch die Integration der Leitung in das deutsche Wasserstoffnetz.
Der Bau der 17 km langen Rohrleitung HeiDo ist für 2026 vorgesehen. Sie soll die Erdgasversorgung im Raum Dorsten sicherstellen. Die OGE erwartet, dass zu Baubeginn noch ein Großteil des Energiebedarfs von Industrie und Privathaushalten durch Erdgas gedeckt werde.
Indes setze der FNB auf einen “Mix aus Bewährtem und Neuem”: In Dorsten plant er bereits die Wasserstoffleitungen DoHa (Dorsten – Hamborn) und DoMa (Dorsten – Marl), die Teil des bundesweiten Wasserstoffnetzes werden sollen. Auch die HeiDo werde er perspektivisch in das Wasserstoffnetz integrieren. Sämtliche Neubauleitungen des FNB seien für den perspektivischen Transport von Wasserstoff geeignet.
DorstenDas gilt auch für die anschließende Rohrleitung Marbeck-Heiden (MaHei), bei der das Planfeststellungsverfahren bereits im Gange ist. Der Netzbetreiber strebe hier derzeit die notwendige Genehmigung für die Erweiterung seines Bestandnetzes an.
Bau für 2026 geplant
Beim Planfeststellungsverfahren (PFV) handelt es sich um das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren für den endgültigen Trassenverlauf. Verantwortlich für die Durchführung ist die Bezirksregierung Münster. Sie wägt die Baumaßnahmen gegenüber öffentlichen und privaten Interessen ab. Träger öffentlicher Belange, Eigentümer und Pächter können im Rahmen des PFVs noch Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Dazu werden die Unterlagen bis zum 07.02.2024 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster offengelegt.
Nach einem Erörterungstermin und der anschließenden Abwägung durch die Bezirksregierung erfolge voraussichtlich Ende 2025 die öffentlich-rechtliche Zulassung der Baumaßnahmen, der so genannte Planfeststellungsbeschluss. Er ist mit einer Baugenehmigung vergleichbar und setzt auch die notwendigen Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft fest.