Primus Line® hat den Nachweis der geringen Exposition gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erbracht. Damit steht Netzbetreibern bundesweit eine technisch und rechtlich zulässige sowie genehmigungsfreie Lösung zur Weiterverwendung von Asbestzement-Druckrohrleitungen zur Verfügung.
Instandhaltungsarbeiten an Asbestbauprodukten dürfen nach der Gefahrstoffverordnung nur in Ausnahmefällen genehmigt werden – unter anderem, wenn es sich um ein emissionsarmes Verfahren für Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nr. 2.9 TRGS 519 handelt. Dieses muss durch Messergebnisse eine Faserexposition unterhalb der Grenzwerte nachgewiesen haben und kann von Behörden oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt werden. Zu den durch das Institut für Arbeitsschutz (IFA) anerkannten emissionsarmen BT-Arbeitsverfahren zählt ab Beginn der Bausaison 2025 auch die grabenlose Instandhaltung von Asbestzement-Druckrohrleitungen mit dem System Primus Line®, das damit bundesweit gültig ist. In den aktuellen Ergänzungen zur DGUV Information 201-012 „Asbestsanierung“ wird es in Kürze als bautechnisches Verfahren gelistet sein.