Am 4. März 2026 hat die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag angenommen, der die Nachfrage nach CO₂-armen, in Europa hergestellten Technologien und Produkten steigern soll. Der Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie setzt Empfehlungen des Draghi-Berichts um und zielt darauf ab, die industrielle Basis der EU zu stärken – insbesondere in den strategischen Sektoren Stahl, Zement, Aluminium, Automobile und Netto-Null-Technologien.
Kern des Vorschlags sind gezielte und verhältnismäßige „Made in Europe"-Anforderungen sowie Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und in öffentlichen Förderregelungen. Der geschaffene Rahmen lässt sich bei Bedarf auf weitere energieintensive Sektoren wie die Chemieindustrie ausweiten. Das erklärte Ziel: Den Anteil des verarbeitenden Gewerbes am BIP der EU von derzeit 14,3 Prozent (Stand 2024) bis 2035 auf 20 Prozent zu erhöhen.
„Heute vollziehen wir einen wichtigen Schritt bei der Erneuerung der europäischen Wirtschaftsstrategie, damit die Union im 21. Jahrhundert bestehen kann, und folgen so dem Draghi-Bericht. Angesichts beispielloser globaler Unsicherheit und unlauteren Wettbewerbs kann die europäische Industrie darauf zählen, dass die Bestimmungen dieses Rechtsakts die Nachfrage stärken und widerstandsfähige Lieferketten in strategischen Sektoren gewährleisten werden. Durch diesen Rechtsakt werden Arbeitsplätze entstehen, da Steuergelder der europäischen Produktion zugutekommen, unsere Abhängigkeiten abgebaut und unsere wirtschaftliche Sicherheit und Souveränität gestärkt werden", sagt Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident für Wohlstand und Industriestrategie.
Leitmärkte für CO₂-arme Produkte und „Made in EU"
Der Rechtsakt führt das Prinzip „Made in EU" und die Bevorzugung CO₂-armer Lösungen bei öffentlichen Aufträgen und Förderprogrammen ein. Damit soll die Nachfrage nach europäischen Industrieprodukten gesteigert werden – von Zement und Aluminium bis hin zu Netto-Null-Technologien wie Batterien, Solarenergie, Windkraft, Wärmepumpen und Kernenergie. Für den Stahlsektor enthält das Gesetz Vorschläge zur Bevorzugung spezifischer CO₂-armer Lösungen, um eine gezielte Marktnachfrage zu schaffen. Diese Maßnahme soll Investoren Gewissheit und Planbarkeit bieten, Innovation fördern und sauberen Stahl zu einem integralen Bestandteil der industriellen Zukunft der EU machen.
Bedingungen für ausländische Direktinvestitionen
Die EU bleibt mit dem neuen Rechtsakt offen für ausländische Direktinvestitionen (ADI). Für größere Investitionen von über 100 Millionen Euro in strategischen Sektoren – darunter Batterien, Elektrofahrzeuge, Photovoltaik und kritische Rohstoffe – werden jedoch Bedingungen eingeführt, sofern ein einziges Drittland über mehr als 40 Prozent der weltweiten Produktionskapazitäten verfügt. Solche Investitionen müssen hochwertige Arbeitsplätze schaffen, Innovation und Wachstum fördern sowie realen Wert in der EU erzeugen, etwa durch Technologie- und Wissenstransfer. Zudem muss gewährleistet werden, dass mindestens 50 Prozent der damit verbundenen Beschäftigung in Europa erfolgt.
Gleichzeitig fördert der Vorschlag die Gegenseitigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge: Länder, die EU-Unternehmen Zugang zu ihren Märkten gewähren, kommen in den Genuss der Gleichbehandlung. Waren aus Partnerländern, mit denen ein Freihandelsabkommen oder eine Zollunion besteht, sollen wie Waren mit Ursprung in der Union behandelt werden.
Vereinfachte Genehmigungsverfahren und Beschleunigungsgebiete
Im Rahmen der Vereinfachungsagenda der Kommission werden die Genehmigungsverfahren für Industrieprojekte gestrafft und digitalisiert. Vorgesehen ist die Einrichtung einer zentralen digitalen Anlaufstelle mit klaren Fristen sowie der Grundsatz der stillschweigenden Genehmigung auf den Etappen des Genehmigungsverfahrens für energieintensive Dekarbonisierungsprojekte.
Darüber hinaus führt der Rechtsakt Beschleunigungsgebiete für die Dekarbonisierung ein. Diese sollen Industriesymbiosen ermöglichen und dazu anregen, Projektcluster für saubere Fertigung einzurichten. Solche Cluster erleichtern Investitionen in notwendige Energieinfrastrukturen und fördern gebietsweite Genehmigungen. Bei Projekten in diesen Gebieten werden gemeinsam mit Investoren Profile erstellt und die Entwicklung erforderlicher Kompetenzen unterstützt.
Weiteres Verfahren
Bevor die vorgeschlagene Verordnung erlassen wird und in Kraft tritt, wird sie vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union erörtert. Der Vorschlag wurde im Deal für eine saubere Industrie und in der gemeinsamen Mitteilung über die Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU angekündigt.