Am 3. September hat das Bundeskabinett neue Schritte beschlossen, um die Energiepreise dauerhaft zu reduzieren. Von diesen Entlastungen profitieren nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern in besonderem Maße auch energieintensive Branchen wie die Stahlindustrie.
Für die Stahlhersteller, die im internationalen Wettbewerb stark unter hohen Energiekosten leiden, ist die dauerhafte Senkung der Stromsteuer ein zentrales Signal. Unternehmen der Branche zahlen künftig nur noch den europäischen Mindeststeuersatz, was ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Produzenten aus Ländern mit niedrigeren Energiekosten stärkt. Zusätzlich unterstützt die Bundesregierung die Netzentgelte mit Zuschüssen. Da gerade die Stahlindustrie besonders hohe Strommengen bezieht und damit stark von den Netzentgelten belastet wird, bedeutet diese Maßnahme eine spürbare Kostenreduktion. Auch die bereits zum 6. August erfolgte Abschaffung der Gasspeicherumlage wirkt entlastend – gerade dort, wo Gas in Produktionsprozessen eingesetzt wird.
Drei zentrale Entlastungsmaßnahmen
Zur Senkung der Energiepreise hat die Bundesregierung inzwischen drei wesentliche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Erstens wird die Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft dauerhaft gesenkt. Für 2026 sind Steuermindereinnahmen von 1,5 Milliarden Euro eingeplant, ab 2027 steigt der Betrag auf 3 Milliarden Euro jährlich. Zweitens erhalten alle Stromverbraucherinnen und -verbraucher eine Entlastung bei den Übertragungsnetzentgelten. Im Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind dafür im kommenden Jahr 6,5 Milliarden Euro vorgesehen, für die folgenden vier Jahre insgesamt 26 Milliarden Euro. Drittens werden die Kosten der Gasspeicherumlage gestrichen: Ende 2025 wird das Gasspeicherumlagenkonto zunächst mit 3,4 Milliarden Euro aus dem KTF ausgeglichen, ab 2026 fällt die Umlage vollständig weg.
Gerade für die Stahlindustrie, die sowohl von hohen Stromkosten als auch von Gaspreisen massiv betroffen ist, bedeuten diese drei Maßnahmen eine deutliche finanzielle Entlastung und mehr Planungssicherheit.
Ergänzende Impulse für Transformation und Innovation
Neben diesen direkten Preisentlastungen setzt die Bundesregierung auch bei Zukunftsthemen an. Mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes werden Vereinfachungen im Bereich der Elektromobilität, beim bidirektionalen Laden sowie bei der technologieoffenen Speicherung von Strom umgesetzt. Damit werden nicht nur Investitionen in die Ladeinfrastruktur angeregt, sondern auch wichtige Weichen für die Transformation der Wirtschaft gestellt. Für die Stahlindustrie, die langfristig auf klimaneutrale Produktionsverfahren umstellen muss, bieten solche Impulse die Chance, Synergien zwischen Energiewende und industrieller Transformation zu nutzen.
Finanzielle Dimension der Maßnahmen
Die Steuerentlastung bei der Stromsteuer führt zu staatlichen Mindereinnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2026 und ab 2027 zu jährlich 3 Milliarden Euro. Für die Übertragungsnetzentgelte werden zusätzlich 6,5 Milliarden Euro im kommenden Jahr und über die nächsten vier Jahre insgesamt 26 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt. Diese Summen verdeutlichen, dass die Bundesregierung bereit ist, erhebliche finanzielle Mittel einzusetzen, um die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien – und damit auch der Stahlbranche – zu sichern.
Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil: „Durch niedrigere Energiepreise sichern wir Arbeitsplätze in Deutschland. Das hat für mich oberste Priorität. Wir senken die Energiepreise deshalb im ersten Schritt so, dass mehr als 600.000 produzierende Betriebe von der Schreinerei bis zum Industrieunternehmen spürbar entlastet werden. Denn wettbewerbsfähige Energiepreise sind und bleiben entscheidend für einen starken Standort Deutschland. Unsere Maßnahmen schaffen jetzt Planungs- und Investitionssicherheit. Gleichzeitig entlasten wir schon jetzt mit diesem ersten Schritt Bürgerinnen und Bürger.”
Bedeutung für die Stahlindustrie
Für die Stahlindustrie, die sich mitten in einem tiefgreifenden Transformationsprozess hin zu klimaneutraler Produktion befindet, sind stabile und kalkulierbare Energiekosten entscheidend. Die beschlossenen Entlastungen tragen somit nicht nur zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Produktionskapazitäten bei, sondern auch zur Umsetzung der energieintensiven Transformationsprojekte, die für eine klimafreundliche Zukunft notwendig sind.
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche: „Gute Nachrichten für alle – Unternehmen wie Verbraucher: Ab dem kommenden Jahr senken wir die Stromkosten um 6,5 Milliarden Euro pro Jahr – in den nächsten vier Jahren um insgesamt 26 Milliarden Euro. Die hohen Energiepreise betreffen alle. Für unsere Unternehmen sind sie eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit. Mit dem heute beschlossenen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten entlasten wir Stromkunden spürbar. Und wir senken die Stromsteuer dauerhaft für produzierende Unternehmen und die Land- und Forstwirtschaft. Zusammen mit der bereits beschlossenen Abschaffung der Gasspeicherumlage setzen wir damit einen Großteil der im Koalitionsvertrag vereinbarten Entlastungen um.”